Treuhandkonto

Treuhandkonto LJV-Verkehrsunfallwild (RA Thies)
 


Ab dem 1. Januar 2010 begann die stufenweise Abschaffung der Jagdsteuer in NRW.

Zu den getroffenen Vereinbarungen gehört auch die Einrichtung eines Treuhandkontos mit einem Guthaben von Euro 100.000,00.

Aus diesem Guthaben sollen im Falle einer Nichtentsorgung des verunfallten Schalenwildes durch die hierfür verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten die Kosten der Entsorgung durch die jeweiligen Kreise abgedeckt werden.

Um das vorgenannte Guthaben auf dem Treuhandkonto anzusammeln, bedarf es einer einmaligen Einzahlung pro Revier in Höhe von 15 Euro.

Da dieser Betrag in keinem Verhältnis zur wegfallenden Jagdsteuer steht, möchten wir Sie bitten, den Vorschlag des LJV NRW zu folgen und den Betrag von 15 Euro auf das nachstehende Treuhandkonto unter Angabe Ihrer Revierbezeichnung und einem Hinweis auf Ihre Kreisjägerschaft zu überweisen.

 

Treuhandkonto LJV-Verkehrsunfallwild (RA Thies)

Kontonr.: 165068

Sparkasse Hamm

Bankleitzahl 410 500 95